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Honorar

Meine Ordination ist eine Wahlarztpraxis.

Das bedeutet, dass Sie die Behandlungskosten zuerst selbst bezahlen müssen und dann einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenversicherung rückerstattet bekommen.

Die Höhe der Kostenrückerstattung hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Bei einigen Krankenkassen (BVAOEB, SVSGW, etc.) erhalten Sie das gesamte Wahlarzthonorar zurück.

Sollten Sie durch die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe bei mir vorstellig werden, bitte ich Sie, die entsprechende Kostenübernahmeerklärung zum Erstkontakt mitzubringen.

 

Kosten für ein ausführliches fachärztliches Erstgespräch: 200 Euro

Kosten für weitere Kontrolle-Termine bis zu 50 min: 150 Euro

Kosten für weitere Kontrolle-Termine bis zu 30 min: 100 Euro

Es besteht die Möglichkeit, das Honorar direkt in bar zu begleichen oder mit Erlagschein zu zahlen.

Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können,
ersuche ich Sie um eine rechtzeitige Terminabsage bis zu 24 Stunden vor dem Termin per 
Telefon oder SMS.

Für kurzfristig  abgesagte Termine stelle ich einen Betrag von 50 Euro in Rechnung.

Nicht wahrgenommene Termine, die nicht abgesagt wurden, muss ich leider zur Gänze in Rechnung stellen.

Kontakt:

 Ich bitte um telefonische Terminvereinbarung!

Verschwiegenheit

Ich bin als Ärztin an eine strenge, gesetzlich geregelte Schweigepflicht gebunden. 

Das heißt, dass ich weder schriftliche noch mündliche Informationen über Sie oder Ihr Kind weitergeben darf, außer ich erhalte dafür von Ihnen eine schriftliche Einwilligung.

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